15.11.2023
Balkonkraftwerke im Jahr 2024
Im Zuge der wachsenden Popularität von Balkon-Solaranlagen passt die Regierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen an, um die Klimaschutzbestrebungen zu unterstützen. Ab dem Jahr 2024 sollen deshalb neue Vorschriften die Installation und Nutzung von privaten Photovoltaikanlagen vereinfachen. Hier ist eine Zusammenfassung der geplanten Regelungen.
Übersicht der bevorstehenden Gesetzesanpassungen für Balkon-Solaranlagen
Die deutsche Bundesregierung strebt an, bis zum Jahr 2030 den Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch von etwa 40 Prozent auf 80 Prozent zu erhöhen, mit dem weiteren Ziel, bis 2035 eine annähernd klimaneutrale Stromversorgung zu realisieren. Zur Erreichung dieser Ziele wurde 2023 eine Solarstrategie formuliert, welche die Reduktion von steuerlichen und administrativen Hindernissen beinhaltet und die Qualifikation von Fachkräften steigern soll. Ein wesentlicher Punkt dieser Strategie ist es auch, den Zugang der Bürger zu ökologischer Energie zu erleichtern, beispielsweise durch die Erleichterung der Anwendung von Balkon-Solaranlagen und die Verbesserung des Konzepts für den Mieterstrom.
Hauptpunkte der Gesetzesreform für Balkon-Solaranlagen
Die Bundesregierung hat innerhalb ihrer Solarstrategie Maßnahmen vorgesehen, um die Verwendung von Mini-Solaranlagen attraktiver zu gestalten, von denen hier die Hauptpunkte aufgeführt werden: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist bestrebt, die Montage von Balkon-Solaranlagen als bevorzugte Maßnahme in das Wohneigentums- und das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Dies würde Eigentümern und Mietern ein vereinfachtes Zustimmungsrecht für die Installation und Nutzung dieser Anlagen ermöglichen. Außerdem soll der Gebrauch von Schuko-Steckern als sichere Anschlussmöglichkeit für Balkon-Solaranlagen anerkannt werden, da das Risiko eines elektrischen Schlages oder Feuers als niedrig bewertet wurde, unter der Voraussetzung, dass der eingesetzte Wechselrichter angemessene Sicherheitsvorkehrungen besitzt und nicht mit Mehrfachsteckdosen verbunden wird. Es wird auch in Betracht gezogen, rückwärtsdrehende Stromzähler zeitweise zu tolerieren, was bedeutet, dass sie bei der Installation neuer Balkon-Solaranlagen in bestehenden Gebäuden nicht sofort ersetzt werden müssen. Darüber hinaus sollen die baulichen und technischen Anforderungen an Balkon-PV-Systeme weiter verfeinert werden, da aktuelle Regelungen den Ausbau oft unnötig erschweren.
Vereinfachtes Anmeldeverfahren für Balkon-Solaranlagen ab 2024
Die Anmeldung von Balkon-Solaranlagen wird oft als bürokratisch und umständlich angesehen, was viele potenzielle Nutzer abschreckt. Ab 2024 soll die Anmeldung erleichtert werden, indem die Registrierung bei Netzbetreibern entfällt und die Eintragung im Marktstammdatenregister problemlos online erledigt werden kann.
Mehrwertsteuerbefreiung für Balkon-Solaranlagen ab 2024
Die Mehrwertsteuer auf privat verwendete Balkon-Solaranlagen wurde bereits 2023 abgeschafft und wird voraussichtlich auch im Jahr 2024 nicht wieder eingeführt.